Rechtsprechung
KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 212 Abs 1 Nr 1 BGB, § 517 ZPO, § 519 Abs 1 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, Art 28 Abs 2 WG
Verjährung: Verjährungsunterbrechung durch ein Anerkenntnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung einer Falschbezeichnung des Berufungsgerichts in der Berufungsschrift für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufung innerhalb der Berufungsfrist; Bedeutung eines tatsächlichen, das Vertrauen eines Gläubigers auf die Nichtberufung auf Verjährung begründenden ...
- Anwaltsblatt
§ 517 ZPO
Berufung: Falsche Bezeichnung des Gerichts schadet nicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Falschbezeichnung des Berufungsgerichts bei rechtzeitigem Eingang der Berufungsschrift; Begriff des Anerkenntnisses i.S. von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- rechtsanwalt-leisner.de (Entscheidungsbesprechung)
Falsche Bezeichnung des Gerichts kein Problem
Verfahrensgang
- LG Berlin - 14 O 438/09
- KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
Papierfundstellen
- AnwBl 2011, 401
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82
Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes; …
Auszug aus KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
Unerheblich ist, dass die Beklagte das Berufungsgericht in der Berufungsschrift falsch bezeichnet hat, denn gemäß § 519 Abs. 1 ZPO ist entscheidend, dass - wie hier - die Berufungsschrift dem Berufungsgericht vor Ablauf der Berufungsfrist tatsächlich vorliegt (BGH, FamRZ 1982, 1200). - BGH, 20.06.2002 - IX ZR 444/00
Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis
Auszug aus KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes - auch rein tatsächliche - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1997, 516; BGH, NJW 2002, 2872). - BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97
Anforderungen an die Schriftform einer Berufungsbegründung; Übermittlung einer …
Auszug aus KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1998, 762) steht dem nicht entgegen. - BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters
Auszug aus KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes - auch rein tatsächliche - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1997, 516; BGH, NJW 2002, 2872).