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   KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10   

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https://dejure.org/2010,21669
KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10 (https://dejure.org/2010,21669)
KG, Entscheidung vom 03.06.2010 - 8 U 21/10 (https://dejure.org/2010,21669)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - 8 U 21/10 (https://dejure.org/2010,21669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 212 Abs 1 Nr 1 BGB, § 517 ZPO, § 519 Abs 1 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, Art 28 Abs 2 WG
    Verjährung: Verjährungsunterbrechung durch ein Anerkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung einer Falschbezeichnung des Berufungsgerichts in der Berufungsschrift für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufung innerhalb der Berufungsfrist; Bedeutung eines tatsächlichen, das Vertrauen eines Gläubigers auf die Nichtberufung auf Verjährung begründenden ...

  • Anwaltsblatt

    § 517 ZPO
    Berufung: Falsche Bezeichnung des Gerichts schadet nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Falschbezeichnung des Berufungsgerichts bei rechtzeitigem Eingang der Berufungsschrift; Begriff des Anerkenntnisses i.S. von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 14 O 438/09
  • KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 401
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
    Unerheblich ist, dass die Beklagte das Berufungsgericht in der Berufungsschrift falsch bezeichnet hat, denn gemäß § 519 Abs. 1 ZPO ist entscheidend, dass - wie hier - die Berufungsschrift dem Berufungsgericht vor Ablauf der Berufungsfrist tatsächlich vorliegt (BGH, FamRZ 1982, 1200).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 444/00

    Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis

    Auszug aus KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes - auch rein tatsächliche - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1997, 516; BGH, NJW 2002, 2872).
  • BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97

    Anforderungen an die Schriftform einer Berufungsbegründung; Übermittlung einer

    Auszug aus KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
    Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1998, 762) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes - auch rein tatsächliche - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1997, 516; BGH, NJW 2002, 2872).
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